Erstellung von Energieausweisen
Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 ist bei Verkauf oder Neuvermietung von Gebäuden ein Energieausweis (Verbrauch bzw. Bedarf) vorzulegen.
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ?
- Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 gebaut wurden, ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 vorzulegen.
- Für jüngere Wohngebäude mit einem Baujahr ab 1966 sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen.
- Für Nichtwohngebäude und öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude muss der Energieausweis am 1. Juli 2009 vorgelegt werden.