Ingenieurbüro Andrea Blüthner

Ihr Ingenieurbüro für Baubetreuung und Energieberatung in Dresden.
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Erstellung von Energieausweisen

Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24. Juli 2007 ist bei Verkauf oder Neuvermietung von Gebäuden ein Energieausweis (Verbrauch bzw. Bedarf) vorzulegen.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht ?

  • Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 gebaut wurden, ist der Energieausweis ab dem 01. Juli 2008 vorzulegen.
  • Für jüngere Wohngebäude mit einem Baujahr ab 1966 sind Energieausweise ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen.
  • Für Nichtwohngebäude und öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude muss der Energieausweis am 1. Juli 2009 vorgelegt werden.

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