Der Energieausweis für Gebäude
Energiesparen wird Rechtspflicht
Entsprechend der Richtlinie des Europäischen Parlaments vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist bei Verkauf oder Neuvermietung ein Energieausweis vorzulegen.
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis beschreibt den Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes, die eingesetzten Energieträger und wesentliche Quellen für Energieverluste. Er liefert eine Übersicht über den energetischen Zustand der Immobilie und weist auf notwendige Sanierungsmaßnahmen hin.
Welche Angaben enthält der Energieausweis?
- Endenergiebedarf je Energieträger
- Jahresprimärenergiebedarf (kWh/m²a)
- Energieverluste über die Gebäudehülle
- Energieverluste der Anlagentechnik
- Gesamteinschätzung
Wozu wird der Energieausweis benötigt?
Der Energieausweis ist bei Verkauf sowie Neuvermietung einer Immobilie oder Wohnung vorzulegen. Für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben ist der Energiebedarfsausweis Bestandteil der Bauvorlage.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Das für einen Energieausweis erforderliche Wissen haben die Energieberater durch eine spezielle Ausbildung erworben. Zertifizierte Energieberater sind z.B. beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und beim Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft gelistet.